AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FB Waste Recycling GmbH


§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (im folgenden Kunde genannt). Unternehmer im Sinne der Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 


§ 2 Vertragsschluss; Umfang und Ausführung von Aufträgen 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und sonstigen Veröffentlichungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

2. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt gleichermaßen für etwaige Ergänzungen, Nebenabreden, Zusagen und Erklärungen - auch unseres Personals und etwaigen Erfüllungsgehilfen - zu diesem Vertrag. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Zusagen dar. 

3. Alle Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung bzw. die vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden maßgebend. 

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 


§ 3 Leistungszeit 

1. Die Leistungszeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung des Auftrages klargestellt und wir mit dem Kunden über alle Bedingungen des Auftrages einig sind. 

2. Die von uns angegebenen Bearbeitungszeiten erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch nur annähernd verbindlich und können mit dem tatsächlichen Beendigungszeitpunkt divergieren. 

3. Werden feste Termine vereinbart, gelten sie nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger und vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, insbesondere aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen sowie Freigaben und dem pünktlichen Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. 

4. Bei der Vereinbarung eines Endtermines ist dieser nur dann nicht eingehalten, wenn in diesem Zeitpunkt unsere Leistungen so unvollständig oder fehlerhaft sind, dass eine Verwendung des Ergebnisses nicht erfolgen kann. Unwesentliche Mängel bleiben außer Betracht. 


§ 4 Vergütung 

1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung für unsere Tätigkeit, ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen wahlweise monatlich oder wöchentlich abzurechnen. 

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. 

3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 

4. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 

5. Sollte eine wirksame Vergütungsvereinbarung nicht getroffen worden sein, so gilt in jedem Falle die übliche Vergütung für unsere in der Auftragsbestätigung bzw. sonstigen vertraglichen Vereinbarung beschriebene Tätigkeit. 

6. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach dem bis dahin tatsächlich erbrachten Aufwand. 

7. Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 


§ 5 Pflichten des Kunden; Kündigung 

1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er uns alle Informationen und Angaben zu machen und alle notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht bzw. die vereinbarte Zeit nicht überschritten wird. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. 

2. Unterlässt der Kunde die vorgenannte Verpflichtung oder eine ihm sonst obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass wir die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie eines verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. 


§ 6 Rücktritt und Schadensersatz 

1. Wird nach Abschluss des Vertrages die Vergütung unseres Honorars durch Zahlungsunfähigkeit des Kunden gefährdet, so steht uns das Recht zu, eine unseren Vorleistungen entsprechende angemessene Sicherheit zu fordern. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, behalten wir uns vor. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald Zahlungsunfähigkeit besteht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. 


§ 7 Haftung 

1. Wir haften für die Richtigkeit der getroffenen und dem jeweiligen Projekt dokumentierten Angaben nur insoweit, als die Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen beruhen. Unsere Angaben und alle zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlichen Tätigkeiten vermitteln wir nach bestem Wissen und Gewissen. Das entbindet unseren Kunden nicht davon, die Verwendung für den Gebrauch, Anwendung und Verfahrensweisen selbstverantwortlich zu überprüfen. Eine Haftung wird im Übrigen nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung übernommen. 

2. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Schadensersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 


§ 8 Urheberrecht 

Die uns vom Kunden überlassenen Informationen, Daten, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen, die Gegenstand unserer Beratungen sind, gehen mit Beendigung der Beratung und vollständiger Zahlung in das Eigentum unseres Kunden über. Eventuell daran bestehende Urheberrechte sind mit der Zahlung durch den Kunden abgegolten. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Die Zustimmung werden wir nicht treuwidrig verweigern. 


§ 9 Schlussbestimmungen 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Firmensitz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unseren Kunden an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. 

3. Der Kunde darf die Rechte aus dem mit uns eingegangenen Vertragsverhältnis nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unsererseits auf Dritte übertragen. Wir werden jedoch unsere Zustimmung nicht treuwidrig verweigern. 

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.


Stand 1. Januar 2019


Share by: